Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-25, II-3 UF 195/03

II-3 UF 195/03Obergericht25.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 UF 195/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-25

Aktenzeichen: II-3 UF 195/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0625.II3UF195.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das ihr für den Zeitraum ab November 2003 Unterhalt versagende Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – Geldern vom 23. September 2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.650 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen zur Entscheidung der Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Regelbegrenzung des Unterhalts im Rahmen des Betreuungs- unterhaltsanspruchs nach § 1615 l Absatz 2 BGB.

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