Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-23, VI-Kart 35/03 (V)

VI-Kart 35/03 (V)Obergericht23.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 35/03 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-23

Aktenzeichen: VI-Kart 35/03 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0623.VI.KART35.03V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Bun-deskartellamts vom 8. Oktober 2003 (B 11 - 40.100 - T - 12/03) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Betroffene zugelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Aufwendungen des Bundeskartellamts und der Beigeladenen zu 1 und zu 2 werden der Betroffenen auferlegt.

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