VI-Kart 35/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-23, VI-Kart 35/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-23, VI-Kart 35/03 (V)
VI-Kart 35/03 (V)Obergericht23.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 35/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-23
Aktenzeichen: VI-Kart 35/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0623.VI.KART35.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Bun-deskartellamts vom 8. Oktober 2003 (B 11 - 40.100 - T - 12/03) wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Betroffene zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Aufwendungen des Bundeskartellamts und der Beigeladenen zu 1 und zu 2 werden der Betroffenen auferlegt.
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