VI-Kart 6/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-21, VI-Kart 6/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-21, VI-Kart 6/04 (V)
VI-Kart 6/04 (V)Obergericht21.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-21
Aktenzeichen: VI-Kart 6/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0621.VI.KART6.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerin mit dem Antrag, den
Beschluss des Antragsgegners vom 27. Januar 2004 (B 1 - 26520 - Fa-180/02) aufzuheben und den Antragsgegner zu verpflichten, die Antragstellerin auf ihren Antrag zu dem Verfahren B 1 - 180/02 beizuladen, wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens
einschließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem An-tragsgegner und den Beteiligten zu 1 - 3 in der Beschwerdein-stanz entstanden sind.
III. Gegenstandswert der Beschwerde: 25.000 EUR.
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