I-6 U 143/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-17, I-6 U 143/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-17, I-6 U 143/03
I-6 U 143/03Obergericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 143/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: I-6 U 143/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0617.I6U143.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. Juli 2003 verkün-dete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass die vom Beklagten ab dem 16. März 2002 zu zahlenden Zinsen
8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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