Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, VI-Kart 2/04 (V)

VI-Kart 2/04 (V)Obergericht16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 2/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: VI-Kart 2/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.VI.KART2.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenats

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Bun-deskartellamts vom 17. Dezember 2003 aufgehoben.

Das Bundeskartellamt wird verpflichtet, den Antragsteller zu dem auf Anerkennung der VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften gerichteten Verfahren beizula-den.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden dem Bundeskartellamt auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 25.000 Euro.

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