I-15 U 160/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-15 U 160/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-16, I-15 U 160/03
I-15 U 160/03Obergericht16.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 160/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-16
Aktenzeichen: I-15 U 160/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0616.I15U160.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Mai 2003 verkündete Grund-urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 16.317,62 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 seit dem 1. April 2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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