Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-15, I-23 U 3/04

I-23 U 3/04Obergericht15.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 3/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-15

Aktenzeichen: I-23 U 3/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0615.I23U3.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.10.2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückge-wiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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