Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-28, I-17 U 137/03

I-17 U 137/03Obergericht28.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 137/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-28

Aktenzeichen: I-17 U 137/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0528.I17U137.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 12.06.2003 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.941,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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