Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-26, I-15 U 163/03

I-15 U 163/03Obergericht26.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 163/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-26

Aktenzeichen: I-15 U 163/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0526.I15U163.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urkundenvorbehaltsurteil der 3. Zivilkammer

des Landgerichts Düsseldorf vom 23.Juni 2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrag abwenden,

wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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