I-20 U 62/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-25, I-20 U 62/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-25, I-20 U 62/03
I-20 U 62/03Obergericht25.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 62/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-25
Aktenzeichen: I-20 U 62/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0525.I20U62.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2003 werden zurückgewiesen, diejenige der Klägerin mit der Maßgabe, dass es in Ziffer I des Tenors statt "Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens" "logistische Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Halbleiterindustrie, dem Im- und Export sowie dem Vertrieb von elektronischen Bauteilen, Ge-räten und Systemen" heißen muss.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 35.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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