I-10 W 40 + 41/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-25, I-10 W 40 + 41/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-25, I-10 W 40 + 41/04
I-10 W 40 + 41/04Obergericht25.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 40 + 41/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-25
Aktenzeichen: I-10 W 40 + 41/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0525.I10W40.41.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss I des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin - vom 17.12.2003 wird verworfen.
Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss III des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin - vom 17.12.2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.
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