I-9 U 4/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-24, I-9 U 4/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-24, I-9 U 4/04
I-9 U 4/04Obergericht24.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 4/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: I-9 U 4/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0524.I9U4.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 2. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld
(4 O 302/03) teilweise abgeändert.
Der Antrag des Verfügungsklägers vom 11.10.2003 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung des Verfügungsklägers wird als unzulässig verworfen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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