I-22 U 150/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-21, I-22 U 150/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-21, I-22 U 150/03
I-22 U 150/03Obergericht21.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 150/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-21
Aktenzeichen: I-22 U 150/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0521.I22U150.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Land-gerichts Mönchengladbach vom 06. Oktober 2003 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 283,69 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Juli 2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den in erster Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2 % und die Beklagten 98 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 89 % und die Beklagten 11 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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