I-4 U 162/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-18, I-4 U 162/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-18, I-4 U 162/03
I-4 U 162/03Obergericht18.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 162/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-18
Aktenzeichen: I-4 U 162/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0518.I4U162.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Widerklägers wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Drittwiderbeklagten wird das 12. am August 2003 ver-kündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Widerklage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Widerkläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Widerkläger wird gestattet, die Voll-streckung der Drittwiderbeklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Dritt-widerbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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