I-1 U 125/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-17, I-1 U 125/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-17, I-1 U 125/03
I-1 U 125/03Obergericht17.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 125/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-17
Aktenzeichen: I-1 U 125/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0517.I1U125.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Februar 2003 verkündete Anerkenntnis-, Teil- und Schlussurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal in der Form des Berichtigungsbeschlusses vom 8. April 2003 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, es zu dulden, dass die Klägerin auf der im Eigentum der Beklagten stehenden Wegeparzelle Nr.XXX ge-legen in der Flur 8 der Gemarkung XXX (Lage: XXX), eine Nieder-spannungsleitung (1 kV) zur Fortleitung von Elektrizität an ihre auf der Wegeparzelle bereits vorhandene Niederspannungsleitung 1 kV zum Zwecke der örtlichen Versorgung anschließt und verlegt.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.863,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. August 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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