I-2 U 166/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-13, I-2 U 166/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-13, I-2 U 166/02
I-2 U 166/02Obergericht13.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 166/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-13
Aktenzeichen: I-2 U 166/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0513.I2U166.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Oktober 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die
Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von Euro 25.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf Euro
255.645,94 festgesetzt.
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