Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-12, VII-Verg 23/04

VII-Verg 23/04Obergericht12.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-12

Aktenzeichen: VII-Verg 23/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0512.VII.VERG23.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird - unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. April 2004 (VK 1 - 119/03) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 1.130 EUR fest-gesetzt wird.

II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III. Der Beschwerdewert wird auf 2.200 EUR festgesetzt.

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