Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-07, I-10 U 48/03

I-10 U 48/03Obergericht07.05.2004

Regest

BGB §§ 197, 196 Abs. 1 Nr. 6 a.F. Der Rückzahlungsanspruch des Leasingnehmers wegen überzahlter Leasingraten unterfällt bei gewerblichem Leasing beweglicher Sachen der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 6 a.F. BGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 48/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: I-10 U 48/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0507.I10U48.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Ziviilsenat

Leitsätze

BGB §§ 197, 196 Abs. 1 Nr. 6 a.F.

Der Rückzahlungsanspruch des Leasingnehmers wegen überzahlter Leasingraten unterfällt bei gewerblichem Leasing beweglicher Sachen der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 6 a.F. BGB.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Februar 2003 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vorab Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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