I-18 U 168/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-05, I-18 U 168/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-05, I-18 U 168/03
I-18 U 168/03Obergericht05.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 168/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-05
Aktenzeichen: I-18 U 168/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0505.I18U168.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juli 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 743/02) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
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