Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-29, I-5 U 60/01

I-5 U 60/01Obergericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 60/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: I-5 U 60/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0429.I5U60.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. April 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung ihres weiter-gehenden Rechtsmittels und der Berufung der Klägerin teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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