Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-29, I-5 U 149/03

I-5 U 149/03Obergericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 149/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: I-5 U 149/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0429.I5U149.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Mai 2003 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.569,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz vom 20. Juni 2000 an zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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