Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-29, I-5 U 110/03

I-5 U 110/03Obergericht29.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 110/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-29

Aktenzeichen: I-5 U 110/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0429.I5U110.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Juni 2003 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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