Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-28, VII-Verg 8/04

VII-Verg 8/04Obergericht28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 8/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: VII-Verg 8/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0428.VII.VERG8.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 3. Februar 2004 (VK 1 - 1/04) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels aufgehoben:

Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens "8/2003, Regionaldirektion N. - B., Maßnahmen nach § 48 SGB III zur Eignungsfeststellung und Trai-ningsmaßnahmen, Los 30" durch die unterbliebene Zerlegung in Teillo-se nach § 97 Abs. 3 GWB, § 5 Nr. 1 VOL/A in ihren Rechten verletzt hat.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabe-kammer, die Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dort jeweils angefallenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragstellerin in beiden Nachprüfungsinstanzen notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 19.000 EUR festgesetzt.

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