Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-27, I-21 U 190/03

I-21 U 190/03Obergericht27.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 190/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-27

Aktenzeichen: I-21 U 190/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0427.I21U190.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Juli 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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