I-1 U 156/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-26, I-1 U 156/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-26, I-1 U 156/03
I-1 U 156/03Obergericht26.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 156/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-26
Aktenzeichen: I-1 U 156/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0426.I1U156.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 1. August 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-gerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.221,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 36 % der Klägerin und zu 64 % den Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 53 % der Klägerin und zu 47 % den Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.