Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-26, I-1 U 156/03

I-1 U 156/03Obergericht26.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 156/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-26

Aktenzeichen: I-1 U 156/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0426.I1U156.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 1. August 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-gerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.221,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 36 % der Klägerin und zu 64 % den Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 53 % der Klägerin und zu 47 % den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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