VI-U (Kart) 28/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 28/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 28/03
VI-U (Kart) 28/03Obergericht21.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 28/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-21
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 28/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.VI.U.KART28.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
IV. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Berufungsver-fahren werden auf 35.000 EUR festgesetzt.
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