Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 14/03

VI-U (Kart) 14/03Obergericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.VI.U.KART14.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 2003 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.392,672,80 EUR festgesetzt.

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