VI-U (Kart) 14/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 14/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 14/03
VI-U (Kart) 14/03Obergericht21.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-21
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.VI.U.KART14.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. März 2003 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 1.392,672,80 EUR festgesetzt.
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