Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, VI-U (Kart) 13/03

VI-U (Kart) 13/03Obergericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 13/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 13/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.VI.U.KART13.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Februar 2003 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Zah-lungsklage gegen die Beklagte zu 2. wendet; im Übrigen wird das Rechtsmittel des Klägers zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV. Die Beschwer des Klägers und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf 3.322.047 EUR festgesetzt.

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