Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, I-15 U 88/03

I-15 U 88/03Obergericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 88/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: I-15 U 88/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.I15U88.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Februar 2003 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,- EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79 % zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es ist ein Berichtigungsbeschluss ergangen. (siehe Ende)

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