Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, I-15 U 30/03

I-15 U 30/03Obergericht21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 30/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: I-15 U 30/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.I15U30.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. Dezember 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.690,29 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 25. Februar 2001, höchstens 10 % zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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