VII-Verg 9/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, VII-Verg 9/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, VII-Verg 9/04
VII-Verg 9/04Obergericht20.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 9/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-20
Aktenzeichen: VII-Verg 9/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0420.VII.VERG9.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 3. Februar 2004 - VK 2 - 110/03 - dahin abgeändert, dass die von der Antragstellerin zu zahlende Gebühr auf 2.700,00 EUR festgesetzt wird.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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