VII-Verg 68/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, VII-Verg 68/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, VII-Verg 68/03
VII-Verg 68/03Obergericht20.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 68/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-20
Aktenzeichen: VII-Verg 68/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0420.VII.VERG68.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2003 - VK 2-96/03 - in Ziff. 3 wie folgt abgeändert:
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladene war notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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