Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, I-23 U 124/03

I-23 U 124/03Obergericht20.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 124/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-20

Aktenzeichen: I-23 U 124/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0420.I23U124.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juli 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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