Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-14, VII-Verg 66/03

VII-Verg 66/03Obergericht14.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 66/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-14

Aktenzeichen: VII-Verg 66/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0414.VII.VERG66.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1) und 2) wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2003 - VK 2-90/03 - in Ziff. 3 wie folgt abgeändert:

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladenen zu 1) und 2) war notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

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