VII-Verg 66/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-14, VII-Verg 66/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-14, VII-Verg 66/03
VII-Verg 66/03Obergericht14.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 66/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-14
Aktenzeichen: VII-Verg 66/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0414.VII.VERG66.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1) und 2) wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. Oktober 2003 - VK 2-90/03 - in Ziff. 3 wie folgt abgeändert:
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Beigeladenen zu 1) und 2) war notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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