Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-3 Wx 68/04

I-3 Wx 68/04Obergericht06.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 68/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-06

Aktenzeichen: I-3 Wx 68/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0406.I3WX68.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Der Betroffene trägt die Gerichtskosten der ersten Instanz.

Die Stadt Duisburg als Gebietskörperschaft der Antragstellerin hat dem Betroffe-nen die ihm in den Beschwerdeinstanzen notwendig entstandenen außergericht-lichen Kosten zu erstatten.

Dem Betroffenen wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Be-schwerde bewilligt.

Die Beiordnung von Rechtsanwalt D. aus R. wird abgelehnt.

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