I-20 U 121/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-20 U 121/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-20 U 121/03
I-20 U 121/03Obergericht06.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 121/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-06
Aktenzeichen: I-20 U 121/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0406.I20U121.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.7.2003 insoweit teilweise unter Abwei-sung der Klage abgeändert, als die Beklagten verurteilt worden sind, es zu unterlassen, die Bezeichnung "Bundesfachverband" zu verwenden.
Von den Kosten erster Instanz tragen der Kläger 25/100, der Beklagte zu 1) 55/100, der Beklagte zu 2) 10/100 und der Beklagte zu 3) 10/100.
Die Kosten zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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