Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-20 U 121/03

I-20 U 121/03Obergericht06.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 121/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-06

Aktenzeichen: I-20 U 121/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0406.I20U121.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf vom 16.7.2003 insoweit teilweise unter Abwei-sung der Klage abgeändert, als die Beklagten verurteilt worden sind, es zu unterlassen, die Bezeichnung "Bundesfachverband" zu verwenden.

Von den Kosten erster Instanz tragen der Kläger 25/100, der Beklagte zu 1) 55/100, der Beklagte zu 2) 10/100 und der Beklagte zu 3) 10/100.

Die Kosten zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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