I-9 U 180/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-05, I-9 U 180/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-05, I-9 U 180/03
I-9 U 180/03Obergericht05.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 180/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-05
Aktenzeichen: I-9 U 180/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0405.I9U180.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 2. September 2003 (7 O 26/99) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt ge-fasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.503,55 EUR nebst 4 % Zinsen aus 6.728,55 EUR ab dem 23.01.1997 sowie 4 % Zinsen von 8.775 EUR gestaffelt nach 39 Teilbeträgen von jeweils 225 EUR monatlich ab dem 01.02.1997 (Beginn der Verzinsung des letzten Teilbetrages/01.04.2000) zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufungen der Parteien im übrigen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 78 %, der Beklagte 22 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 72 %, der Beklagte zu 28 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.