I-3 Wx 22/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-3 Wx 22/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-3 Wx 22/04
I-3 Wx 22/04Obergericht02.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 22/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-02
Aktenzeichen: I-3 Wx 22/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I3WX22.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung vom 7. Januar 2004 rechtswidrig war.
Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens einschließlich der au-ßergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden dem Antragsteller auferlegt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.000,00 EUR.
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