Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-16 U 171/01

I-16 U 171/01Obergericht02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 171/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: I-16 U 171/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I16U171.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juli 2001 verkündete Teil-anerkenntnis- und Schlussurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duis-burg zur Klage abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.

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