I-2 U 141/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-01, I-2 U 141/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-01, I-2 U 141/02
I-2 U 141/02Obergericht01.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 141/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-01
Aktenzeichen: I-2 U 141/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0401.I2U141.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. September 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 343.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 343.000,-- €.
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