VII-Verg 74/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-31, VII-Verg 74/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-31, VII-Verg 74/03
VII-Verg 74/03Obergericht31.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 74/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-31
Aktenzeichen: VII-Verg 74/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0331.VII.VERG74.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 25. No-vember 2003 (VK 1 - 115/03) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der dort angefallenen notwendigen Auslagen der Antrags-gegnerin zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 108.500 Euro festgesetzt.
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