I-4 U 37/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-4 U 37/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-4 U 37/03
I-4 U 37/03Obergericht30.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 37/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-30
Aktenzeichen: I-4 U 37/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I4U37.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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