Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-4 U 137/03

I-4 U 137/03Obergericht30.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 137/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: I-4 U 137/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I4U137.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung mit der Nr.: ... keine Ansprü-che gegen die Klägerin zustehen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.263,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. März 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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