I-4 U 137/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-4 U 137/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-4 U 137/03
I-4 U 137/03Obergericht30.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 137/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-30
Aktenzeichen: I-4 U 137/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I4U137.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung mit der Nr.: ... keine Ansprü-che gegen die Klägerin zustehen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.263,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. März 2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.