Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-24 U 193/03

I-24 U 193/03Obergericht30.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 193/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: I-24 U 193/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I24U193.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin das am 23. Juli 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

  • Einzelrichterin - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt an die Klägerin 3.315,04 EUR nebst Zinsen von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juni 2002 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin zu 42%, dem Beklagten zu 58% auferlegt, mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzustän-digen Landgerichts Frankfurt/Main ausgelösten Kosten, die die Klägerin allei-ne trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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