Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-23 U 65/03

I-23 U 65/03Obergericht30.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 65/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: I-23 U 65/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I23U65.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. April 2003 verkündete Grundurteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt als Schlussurteil neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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