I-23 U 65/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-23 U 65/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-30, I-23 U 65/03
I-23 U 65/03Obergericht30.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 65/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-30
Aktenzeichen: I-23 U 65/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0330.I23U65.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. April 2003 verkündete Grundurteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt als Schlussurteil neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.