I-16 U 64/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-26, I-16 U 64/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-26, I-16 U 64/03
I-16 U 64/03Obergericht26.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 64/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-26
Aktenzeichen: I-16 U 64/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0326.I16U64.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weiteren Rechtsmittels - das am 18. März 2003 verkündete Schlußurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.734,13 EUR mit Zinsen in Höhe von 5 % für die Zeit vom 1. Januar bis 24. Januar 2002 und mit Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 25. Januar 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben die Beklagte 55 % und der Kläger 45 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 57 % und dem Kläger zu 43 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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