VI-Kart 37/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, VI-Kart 37/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, VI-Kart 37/03 (V)
VI-Kart 37/03 (V)Obergericht25.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 37/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: VI-Kart 37/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.VI.KART37.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 9. September 2003 (B 4 - 33402 - Fa - 91/03) wird auf ihre Kosten ver-worfen.
II. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner und der Beteiligten zu 1. die ihnen im Beschwerdeverfahren ent-standenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Der Beschwerdewert wird auf 250.000 EUR festgesetzt.
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