Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-5 U 156/02

I-5 U 156/02Obergericht25.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 156/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-25

Aktenzeichen: I-5 U 156/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.I5U156.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 01. Oktober 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das genannte Urteil teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten abwenden gegen Sicher-heit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheiten können durch Bankbürgschaft geleistet werden.

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