I-2 U 151/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-2 U 151/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-2 U 151/02
I-2 U 151/02Obergericht25.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 151/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: I-2 U 151/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.I2U151.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Septem-
ber 2002 verkündete Grundurteil der 4a. Zivilkammer des
Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird ab-
gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-
legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Si-
cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
€ 30.000,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 599.847,12 = DM 1.173.199,00 festgesetzt.
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