I-2 U 139/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-2 U 139/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-2 U 139/02
I-2 U 139/02Obergericht25.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 139/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-25
Aktenzeichen: I-2 U 139/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.I2U139.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. September
2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfah-
rens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterle-
gung von € 1.100.000,00 abwenden, wenn nicht die Klä-
gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf
€ 1.022.583,76 = DM 2.000.000,00 festgesetzt.
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