Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-25, I-2 U 139/02

I-2 U 139/02Obergericht25.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 139/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-25

Aktenzeichen: I-2 U 139/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0325.I2U139.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. September

2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-

richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfah-

rens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterle-

gung von € 1.100.000,00 abwenden, wenn nicht die Klä-

gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf

€ 1.022.583,76 = DM 2.000.000,00 festgesetzt.

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